Richtlinien und Ausnahmen

Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, Ausnahmen und Sonderregelungen der österreichischen Vignettenpflicht.

Rechtsgrundlage

Die Vignettenpflicht in Österreich basiert auf dem Bundesstraßen-Mautgesetz 1997 (BStMG) und den dazugehörigen Verordnungen. Das Gesetz wurde seither mehrfach novelliert, zuletzt um die digitale e-Vignette zu ermöglichen.

§ 10 BStMG: "Für die Benützung von Bundesstraßen mit Kraftfahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 t beträgt, ist eine zeitabhängige Maut (Vignette) zu entrichten."

Ausnahmen von der Vignettenpflicht

Folgende Fahrzeuge und Situationen sind von der Vignettenpflicht ausgenommen:

  • Fahrzeuge mit einem zGG über 3,5 t (benötigen GO-Box)
  • Motorräder und Mopeds bis 50 cm³ Hubraum
  • Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung (z.B. Einsatzfahrzeuge)
  • Fahrzeuge mit Behindertenausweis (unter bestimmten Bedingungen)
  • Fahrzeuge der Bundesverwaltung im Dienst
  • Fahrzeuge der Landesverwaltungen im Dienst
  • Militärfahrzeuge im Dienst
  • Fahrräder und E-Bikes (keine Kraftfahrzeuge)
  • Fußgänger (keine Fahrzeuge)

Faktoren bei der Vignettenpflicht

FaktorVignettenpflichtigAusnahme / Besonderheit
PKW bis 3,5 tJaStandard-Vignette
Motorrad über 50 cm³JaMotorrad-Vignette (günstiger)
Motorrad bis 50 cm³NeinMautfrei
Wohnmobil bis 3,5 tJaPKW-Vignette
LKW über 3,5 tNeinGO-Box erforderlich
AnhängerNeinKeine eigene Vignette nötig
EinsatzfahrzeugeNeinAusnahmegenehmigung
Ausländische FahrzeugeJaGleiche Regeln wie inländische
ElektrofahrzeugeJaKeine Ausnahme
HybridfahrzeugeJaKeine Ausnahme

Grenzen und Einschränkungen

  • Die Vignette gilt nur auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
  • Bundesstraßen (B-Straßen) sind mautfrei
  • Streckenmaut-Abschnitte erfordern zusätzliche Zahlung
  • Die Vignette ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar
  • Eine beschädigte oder manipulierte Vignette gilt als ungültig
  • Die Klebevignette darf nicht auf anderen Aufklebern angebracht werden
  • Eine Rückerstattung der Vignette ist grundsätzlich nicht möglich
  • Die e-Vignette kann nur bis 18 Tage vor Gültigkeitsbeginn storniert werden

Strafen und Konsequenzen

VerstoßStrafeBemerkung
Fahrt ohne VignetteErsatzmaut €120Sofort zahlbar
Nicht gezahlte ErsatzmautBis €3.000Verwaltungsstrafe
Falsch angebrachte VignetteErsatzmaut €120Gilt als ungültig
Beschädigte/manipulierte VignetteBis €3.000Strafverfolgung möglich
Übertragene VignetteErsatzmaut €120Nicht übertragbar

Beschwerden und Einsprüche

Wenn Sie eine Strafe erhalten haben und diese anfechten möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schreiben Sie an die ASFINAG (asfinag.at) oder die zuständige Behörde
  2. Geben Sie Ihr Kennzeichen, Datum und Uhrzeit der Kontrolle an
  3. Fügen Sie Nachweise bei (z.B. Vignetten-Kaufbeleg, e-Vignette-Bestätigung)
  4. Beschreiben Sie den Sachverhalt klar und sachlich
  5. Beachten Sie die Einspruchsfristen (in der Regel 4 Wochen)

Bei Fragen zu Einsprüchen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt oder den ÖAMTC/ARBÖ zu kontaktieren.

Kontakt

Praterstraße 55, 1020 Wien

+43 1 890 1234

[email protected]